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Fake News im Internet: Medienstaatsvertrag kümmert sich

Man stelle sich einmal vor, Rezo wäre nicht Rezo, sondern der ehemalige „Spiegel“-Reporter Claas Relotius. Der größte Fake der jüngeren Geschichte aus der Feder eines Journalisten hätte über seinen Kanal ein Millionenpublikum erreicht, sich im Netz explosiv weiterverbreitet. Was würde passieren? Wenig. Weil die bei den traditionellen Medien jahrzehntelang gewachsenen Strukturen aus Sorgfaltspflichten, Selbstregulierung und Regulierung im Netz fehlen. Eine so schwere Verletzung etlicher journalistischer Sorgfaltspflichten – hier sogar vorsätzlich – von jemandem, der den Anschein von Seriosität erwecken möchte, ist selbstverständlich auch im digitalen Raum nicht hinzunehmen.

Erschwerend kommt hinzu, dass das Internet für solch fingierte Prosa wie ein Brandbeschleuniger wirken kann: Fake News und Desinformationskampagnen fluten die demokratische Debatte, entziehen ihr die notwendige gemeinsame Informationsgrundlage und befördern eine zunehmend virtuell wie real gespaltene Gesellschaft. Das trifft auch immer mehr die Jüngeren. Laut einer aktuellen Studie kommen 76 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland mindestens einmal pro Woche mit Falschnachrichten in Berührung – doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren. Ein Drittel traut sich nicht zu, Desinformation als solche zu erkennen. Eine Falschinformation verbreitet sich dabei über soziale Netzwerke wie Twitter sechsmal schneller als wahre Tatsachen.

Die Steuerung digital verbreiteter Inhalte ist zwangsläufig von der Nische zu einer der weltweit wichtigsten Aufgaben avanciert. Dabei hinken die gesetzgeberischen Möglichkeiten den realen Anforderungen noch hinterher.

Wer Medien anbietet, übernimmt Verantwortung

Influencer, Youtuber und Blogger haben das klassische Meinungsmedienmonopol von Presse und Rundfunk schon längst durchbrochen. Der Medienstaatsvertrag der Länder vom 7. November 2020 hat nun eine überfällige Maßnahme auf den Weg gebracht: Die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten kann künftig auch bei journalistischen Angeboten im Internet kontrolliert werden. Dabei geht es nicht darum, der Online-Welt veraltete Regelungen überzustülpen. Aber auch ein Youtuber-Relotius (um im Bild zu bleiben) sollte Tatsachen sorgfältig recherchieren, Quellen überprüfen sowie gegebenenfalls Betroffene anhören – natürlich im Rahmen dessen, was ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist.

Wer Medien anbietet, journalistisch-redaktionell arbeitet, übernimmt Verantwortung. Dabei gelten online die gleichen Regeln, wie sie offline schon immer Anwendung fanden: Zum Journalismus gehört eben auch die sorgfältige Recherche und Quellenauswahl, die Einholung von Stellungnahmen und Vorsicht bei der Verdachtsberichterstattung. Das darf man jedem zumuten, der regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen veröffentlicht. Denn das ist das, was Nutzerinnen und Nutzer von einem journalistischen Angebot erwarten und auch erwarten dürfen.

In der digitalen Welt, in der jeder zu einem Sender werden und bei geschickter Zielgruppenansprache Hunderttausende Menschen erreichen kann, muss es unser Ziel sein, ein Mindestmaß an Fairness und Ausgewogenheit zu schaffen. Lügen werden nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Insbesondere dort, wo Desinformation einen potentiell hohen Schaden anrichten kann, zerstört sie eine sachbezogene Debatte und damit den Wesenskern der Demokratie.