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TV-Interview: Querdenken-Demo – Fake-News von Innensenator Geisel? | Nordkurier.de

Zu Tausenden sind am 1. August Menschen durch die Straßen Berlins gezogen, um gegen die Coronapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren und ihrer Sorge um die Grundrechte Ausdruck zu verleihen – obwohl die Querdenken-Demonstration kurz zuvor von der Polizei und gerichtlich bestätigt verboten worden war. In der Folge kam es zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten, die sogar den UN-Sonderberichterstatter für Folter auf den Plan riefen.

Hat Geisel die Anmeldung überhaupt gelesen?

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) gab dem rbb am Tag danach ein Interview, in dem er vom Moderator gefragt wurde, ob es rückblickend die richtige Entscheidung war, die Veranstaltung zu untersagen. Geisel antwortete wörtlich: „Also, die Anmelder hatten eine Demonstrationsanmeldung geschrieben, in der sie gesagt haben, sie halten sich an keine Hygieneregeln, sie werden keine Maske tragen. Sie haben praktisch der Polizei schriftlich gegeben, dass sie die Infektionsschutzverordnung verletzen werden. Insofern wäre der Ermessensspielraum der Polizei auf Null gesetzt (gewesen).“

Klingt, als hätten sich die Organisatoren von Querdenken – ganz den Erwartungen und Vorurteilen ihrer Kritiker entsprechend – von vornherein unkooperativ und provozierend gezeigt. Getreu dem Motto: Wir lehnen die Maßnahmen ab, also halten wir sie auch nicht ein. Wirft man einen Blick in das von Michael Ballweg eingereichte Hygienekonzept – dem Dreh- und Angelpunkt der Demonstrationsanmeldung – liest man allerdings etwas völlig anderes.

„Maskenpflicht gesetzes- und verordnungskonform umsetzen”

In der finalen Fassung des Dokuments (9 Seiten), das dem Nordkurier vollständig vorliegt, heißt es auf Seite 4: „Sollte eine sofort vollziehbare Auflage bzw. eine Regelung in der Berliner Corona-Verordnung eine Maskenpflicht vorsehen, werden wir diese gesetzes- und verordnungskonform umsetzen, da unser wichtigstes Ziel die Abhaltung der Versammlung ist. Ordner- und Deeskalationsteams sind entsprechend geschult und vorbereitet.”

In einer älteren Version des Hygienekonzepts, die später im Einvernehmen zwischen Polizei und Anmeldern aktualisiert wurde, hatte es noch keine vergleichbare Passage gegeben. Die Anmelder beschränkten sich dort auf die „Empfehlung“ an die Behörden, auf die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verzichten. Nach Gesprächen mit der Polizei wurde die konkrete Zusicherung, sich an alle Auflagen zu halten, aber unmissverständlich in das Konzept eingearbeitet. Entscheidende Passagen des Dokuments finden Sie in den Fotos zu diesem Artikel.

„Es wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten”

Zum Thema Abstände heißt es in beiden Versionen des Hygienekonzepts auf Seite 2 ausdrücklich: „Gemäß §14 Abs. 1 SARS-Cov-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Natürlich wird diese Auflage sowohl im Voraus angekündigt als auch während der Versammlung bekannt gegeben sowie durch die Ordner im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umgesetzt.“

Wie passt das zu den Äußerungen des Innensenators? Im Interview sagt er schließlich klar und deutlich, die Anmelder der Querdenken-Demo hätten angekündigt, auf Masken und Infektionsschutz zu pfeifen! Der Nordkurier fragte Andreas Geisels Sprecher Martin Pallgen. Er erklärte dem Nordkurier, der Innensenator habe im Interview zwar von der Demonstrationsanmeldung gesprochen – in Wirklichkeit aber den Verbotsbescheid gemeint. Dieser, so Pallgen, sei „Teil der Demonstrationsanmeldung“.

Geisel meinte gar nicht die Demonstrationsanmeldung…

Das Verbot als Teil der Anmeldung? Mit ganz viel Behördenlogik kann man das vielleicht so sehen. Aber: Schaut man in den Verbotsbescheid, ist auch dort keine Ankündigung der Querdenker, am 01.08.21 keine Masken zu tragen und die Infektionsschutzverordnung zu verletzen, zu finden. Vielmehr wird in dem Papier von der Polizei argumentiert, aufgrund entsprechender Erfahrungen vorangegangener Querdenken-Demos sei auch bei der zum 01.08. angemeldeten Veranstaltung davon auszugehen, dass die Besucher keine oder kaum Hygienemaßnahmen einhalten werden. Ein Verbot sei deshalb das einzige Mittel, Infektionsschutz zu gewährleisten.

Der Nordkurier hakt also ein weiteres Mal beim Innensenat nach. Warum behauptet SPD-Senator Geisel, die Querdenken-Organisatoren hätten der Polizei „praktisch schriftlich gegeben“, sie würden keine Masken tragen und den Infektionnschutz verletzen, wenn das doch mit keinem Wort im Hygienekonzept – und auch nicht im Verbotsbescheid steht? Senatssprecher Pallgen wiederholt: „Der Innensenator bezieht sich auf den Verbotsbescheid.“ Diesmal präzisiert er, dieser basiere „natürlich“ auf der Demonstrationsanmeldung und den Kooperationsgesprächen. Okay, dann wohl doch nicht Teil des Verbotsbescheids. Was aber hat das jetzt alles noch mit dem Hygienekonzept und der dort hinterlegten Zusage, die Maskenpflicht einzuhalten zu tun?

Die Frage bliebt weiterhin offen, Geisels Sprecher zitiert dann aber noch aus einem Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin, in dem es heißt, die Rechtstreue der Querdenker-Szene sei nur als „Lippenbekenntnis“ zu werten. Und er fügt in eigenen Worten hinzu: „Die Bilder des Versammlungstages haben die Versammlungsbehörde in ihrer Annahme der eintretenden Lage doch auch bestätigt. Es wurden keine Masken getragen und keine Abstände eingehalten. Insofern hat sich die Bewertung als ‘Lippenbekenntnis’ – wie in der Vergangenheit auf anderen Demos auch – voll und ganz bestätigt.“

„Es herrscht Versammlungsfreiheit. Aber…”

Mag sein, aber: Unterstellt man Demo-Anmeldern rechtsverbindlich, dass ihre Bereitschaft, Auflagen einzuhalten, nur Lippenbekenntnisse sind – was können sie dann überhaupt noch konkret tun, um doch eine Demonstration bewilligt zu bekommen? Der Senatssprecher: „Es herrschen Meinungs- und Versammlungsfreiheit in diesem Land.“ Berlin habe eines der liberalsten Versammlungsgesetze der Republik. „Aber auch hier gelten Regeln und weiterführende Gesetze (wie z.B. das Infektionsschutzgesetz), an die sich alle zu halten haben. Diese Regeln kann man nicht einfach für sich selber außer Kraft setzen, weil sie einem gerade nicht gefallen.“

Und wenn man im Hygienekonzept ausdrücklich versichert, dass Masken und Abstände auf jeden Fall eingehalten werden? Ach ja, ist dann nur ein Lippenbekenntnis…

Ballweg verkündete seinen Rückzug

Letzte Frage: Hat die Querdenken-Bewegung überhaupt noch irgendeine Chance, in der Hauptstadt zu demonstrieren? Pallgen beantwortete diese Frage nicht. Querdenken-Begründer Michael Ballweg verkündete allerdings am Wochenende seinen Rückzug. Er werde in Zukunft keine Groß-Demonstrationen mehr anmelden.